Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 728184
Löschungen
BioGeneriX GmbH, Ulm, Graf-Arco-Straße 3, 89079 Ulm. Die Gesellschaft (übertrage...
Veränderungen
BioGeneriX GmbH, Ulm, Graf-Arco-Straße 3, 89079 Ulm. Bestellt als Geschäftsführe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2012 12:00:00
BioGeneriX GmbH, Ulm, Graf-Arco-Straße 3, 89079 Ulm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2012. Geschäftsanschrift: Graf-Arco-Straße 3, 89079 Ulm. Gegenstand: Die Entwicklung, die Lizensierung, der Vertrieb und die Vermarktung von biotechnologisch hergestellten pharmazeutischen Erzeugnissen sowie Präparaten für die Gesundheitspflege, soweit hierfür nicht eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Allgaier, Hermann, Neuhausen auf den Fildern, *XX.XX.XXXX; Dr. Dethlefs, Sven, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Emmert, Karl Heinz, Bellenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "BioGeneriX AG", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 727841) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der "ratiopharm GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 991) wurde am 06.11.2000 mit Änderung vom 25.01.2001 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlungen am 08.12.2000 und 05.03.2001 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Allgaier, Hermann aus Neuhausen auf den Fildern,
Dr. Dethlefs, Sven aus Hamburg,
Dr. Emmert, Karl Heinz aus Bellenberg