Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 728017
Firma: Schwab-Stein GmbH
Sitz: Horb am Neckar
Veränderungen
HRB 728017: Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar....
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HRB 728017: Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar....
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Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar. Die Gesells...
Berichtigungen
Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar. Vertretungs...
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Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar. Bestellt al...
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Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar. Nicht mehr ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2008 12:00:00
Schwab-Stein GmbH, Horb am Neckar, Degenau 11, 72160 Horb am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2008. Geschäftsanschrift: Degenau 11, 72160 Horb am Neckar. Gegenstand: Herstellung von und Handel mit Betonfertigteilen und Betonsteinen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schwab, Ernst, Herrenberg, *XX.XX.XXXX; Schwab, Harry, Herrenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs Horb-Dettingen aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwab GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 243951) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2008. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schwab, Ernst aus Herrenberg,
Schwab, Harry aus Herrenberg