Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 728003
Veränderungen
HRB 728003: Heid & Bürkle Wohnbau GmbH, Fellbach, Blumenstr. 20, 70736 Fellbach....
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HRB 728003: Heid & Bürkle Wohnbau GmbH, Fellbach, Blumenstr. 20, 70736 Fellbach....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.12.2008 12:00:00
Heid & Bürkle Wohnbau GmbH, Fellbach, Blumenstr. 20, 70736 Fellbach.Geschäftsanschrift: Blumenstr. 20, 70736 Fellbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2008 mit Nachtrag vom 17.11.2008. Gegenstand: Betrieb eines freien Wohnungs- und Gewerbebauunternehmens, der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Vermittlung, ferner der Handel mil Ge- und Verbrauchsgütern aller Art im genehmigungsfreien Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Heid, Roland, Fellbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bürkle, Jörg, Fellbach, *XX.XX.XXXX; Jaschke, Herbert, Filderstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heid & Bürkle Wohnbau GmbH & Co. KG", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 262247) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bürkle, Jörg aus Fellbach,
Heid, Roland aus Fellbach,
Jaschke, Herbert aus Filderstadt