Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 727860
Firma: Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH
Sitz: Ravensburg
Veränderungen
HRB 727860: Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH, Ravensburg, Am Hangenwald ...
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Berichtigungen
Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Mec...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.05.2012 12:00:00
Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH, Ravensburg, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2012. Geschäftsanschrift: Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren. Gegenstand: der Verlag, die Konzeption, Redaktion, Herstellung und der Vertrieb von Büchern, Zeitschriften, Spielen, Druckerzeugnissen, Lehrmitteln, sowie Artikeln für den Sport-, Trainings- und Freizeitbereich im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist außerdem im Sinne einer Agentur Full-Service-Anbieter für spielerische Tournee-Veranstaltungen und Großspieleaktionen sowie Marketing-Problemlösungen für Dritte, und damit berechtigt, die Organisation von Veranstaltungen, Transporte und Medienschaltungen sowie alle damit zusammenhängenden unmittelbaren und mittelbaren Geschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft errichtet und betreibt weiter Spiele- und Freizeitparks mit dem Schwerpunkt Unterhaltung und Bildung von Kindern, insbesondere unter der Marke Ravensburger, im In- und Ausland sowie ein Museum. Stammkapital: 6.144.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Horn, Karl-Heinz, Ravensburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Ravensburger Spieleland Aktiengesellschaft", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551799) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Horn, Karl-Heinz aus Ravensburg