Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727773
Firma: Youniq Karlsruhe GmbH
Sitz: Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 86961)
Löschungen
Youniq Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Königstr. 10 c, 70173 Stuttgart.Sitz verlegt; ...
Veränderungen
Youniq Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Königstr. 10 c, 70173 Stuttgart.Bestellt als G...
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Youniq Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Königstr. 10 c, 70173 Stuttgart.Bestellt als G...
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CAMPUS Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Altenbergstr. 3, 70180 Stuttgart.Die Gesellsch...
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CAMPUS Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Altenbergstr. 3, 70180 Stuttgart.Die Gesellsch...
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CAMPUS Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Altenbergstr. 3, 70180 Stuttgart.Die Gesellsch...
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CAMPUS Karlsruhe GmbH, Stuttgart, Altenbergstr. 3, 70180 Stuttgart.Geschäftsansc...
Berichtigungen
CAMPUS Karlsruhe GmbH, Stuttgart, (Altenbergstr. 3, 70180 Stuttgart).Die Eintrag...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2008 12:00:00
CAMPUS Karlsruhe GmbH, Stuttgart, (Altenbergstr. 3, 70180 Stuttgart).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2008. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dunkelberg, Christian, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "CAMPUS Karlsruhe GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 721924) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dunkelberg, Christian aus Berlin