Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727748
Löschungen
HRB 727748: MultiBus GmbH, Filderstadt, Karl-Benz-Str. 19, 70794 Filderstadt. Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2008 12:00:00
MultiBus GmbH, Filderstadt, (Karl-Benz-Str. 19, 70794 Filderstadt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2008. Gegenstand: Die Herausgabe von Medien zur Interessenten- und Neukundengewinnung sowie alle mit der Herstellung, Nutzung, Verwertung und Verteilung dieser Medien zusammenhängenden Maßnahmen. Stammkapital: 261.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schuldt, Rainer, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Sprengel, Burkhard, Au, St.Gallen, Schweiz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hauff, Jörg, Filderstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "MultiBus Aktiengesellschaft Gesellschaft für Verbundmarketing", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 224060) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Haftung für die im Geschäftsbetrieb der Firma S.I.S. Response Marketing GmbH, Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 220507) begründeten Verbindlichkeiten und der Übergang der darin begründeten Forderungen ist ausgeschlossen. Die Firma S.I.S. Response Marketing GmbH hat wesentliche Vermögensgegenstände an die Multibus Aktiengesellschaft Gesellschaft für Verbundmarketing, jetzt: MultiBus GmbH veräußert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hauff, Jörg aus Filderstadt,
Schuldt, Rainer aus Sindelfingen,
Sprengel, Burkhard, Au, St.Gallen aus Schweiz