Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 727713
Firma: Mobile Krankenpflege ASB Schwendi GmbH
Sitz: Schwendi
Veränderungen
HRB 727713: Mobile Krankenpflege ASB Schwendi GmbH, Schwendi, Mühleweg 9, 88477 ...
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HRB 727713: Mobile Krankenpflege ASB Schwendi GmbH, Schwendi, Mühleweg 9, 88477 ...
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HRB 727713: Mobile Krankenpflege ASB Schwendi GmbH, Schwendi, Mühleweg 9, 88477 ...
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Mobile Krankenpflege ASB Schwendi GmbH, Schwendi, Klausstraße 26, 88477 Schwendi...
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Mobile Krankenpflege ASB Schwendi GmbH, Schwendi, Klausstraße 26, 88477 Schwendi...
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Mobiler Krankenpflegedienst Schwendi GmbH, Schwendi, Klausstraße 26, 88477 Schwe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.03.2012 12:00:00
Mobiler Krankenpflegedienst Schwendi GmbH, Schwendi, Klausstraße 26, 88477 Schwendi. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2012. Geschäftsanschrift: Klausstraße 26, 88477 Schwendi. Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich ambulanter häuslicher Kranken- und Altenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Christ, Theresia, Schwendi, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Christ, Theresia, Schwendi, *XX.XX.XXXX als Inhaberin der Firma "Mobiler Krankenpflegedienst Schwendi e.K., Inhaber: Theresia Christ", Schwendi (Amtsgericht Ulm HRA 722860) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 16.02.2012. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Christ, Theresia aus Schwendi,
Einzelkauffrau Christ Theresia aus Schwendi