Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727694
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HRB 727694: KRAFT SanTec GmbH, Ludwigsburg, Eglosheimer Straße 40, 71636 Ludwigs...
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HRB 727694: KRAFT SanTec GmbH, Ludwigsburg, Vaihinger Straße 30, 71634 Ludwigsbu...
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KRAFT SanTec GmbH, Ludwigsburg, (Vaihinger Straße 30, 71634 Ludwigsburg).Die Ein...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2008 12:00:00
KRAFT SanTec GmbH, Ludwigsburg, (Vaihinger Straße 30, 71634 Ludwigsburg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2008. Gegenstand: Ausführung von Schutz-, Gestaltungs-, Verschönerungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Baulichkeiten und Räumen, insbesondere von Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungs- und Sanierungstechnik sowie Schadstoffsanierung, Arbeiten auf dem Gebiet des Wärmeschutzes, der Raumausstattung und Bodenbelägen sowie des Stuck-Putz-Trockenbaugewerbes und des Bautenschutzes sowie der Handel mit einschlägigen Materialien, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kraft, Ulrich, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Geyer, Stefan, Vaihingen an der Enz, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebes "Sanierungstechnik" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kraft Malerwerkstätten GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 202584) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Geyer, Stefan aus Vaihingen an der Enz,
Kraft, Ulrich aus Ludwigsburg