Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727649
Firma: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG
Sitz: Filderstadt
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HRB 727649: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt, Rita-Maiburg...
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Berichtigungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt, Rita-Maiburg-Straße 2, 7...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.10.2008 12:00:00
DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt, (Rita-Maiburg-Straße 2, 70794 Filderstadt).AktiengesellschaftSatzung vom 25.07.2008 und Änderung vom 05.09.2008.Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins"DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) Deutsche Zentrale für Luftrettung German Air Rescue", Filderstadt (Amtsgericht Nürtingen VR 325) gemäß § 190 ff. UmwG.Gegenstand: Die weltweite Notfallversorgung und medizinische Hilfe, insbesondere durch Luftfahrzeuge. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Übernahme und Vermittlung von Rettungs-, Transport-, Krankentransportverlegungs-, und Suchflügen bei Unglücksfällen, Erkrankungen und Katastrophen im In- und Ausland verwirklicht. Hierzu gehören auch die grundsätzliche Unterrichtung der Öffentlichkeit über Luftrettung und der Transfer von Know-How an in- und ausländische Luftrettungsorganisationen. Ferner werden Aufgaben im Bereich der Katastrophen- und Entwicklungshilfe übernommen. Im Rahmen dieser Aufgabenstellungen kann die Gesellschaft Luftfahrtbetriebe und luftfahrttechnische Betriebe unterhalten. Die Überlassung von Luftfahrzeugen an andere gemeinnützige Beteiligungsgesellschaften.Grundkapital: 4.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.Vorstand: Lutz, Steffen, Wannweil, *XX.XX.XXXXmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Eyrich, Hans Jörg, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Eyrich, Hans Jörg aus Sulz am Neckar,
Lutz, Steffen aus Wannweil