Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727638
Firma: TREU-Instrumente GmbH
Sitz: Tuttlingen
Veränderungen
HRB 727638: TREU-Instrumente GmbH, Neuhausen ob Eck, take-off Gewerbepark 130-13...
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HRB 727638: TREU-Instrumente GmbH, Neuhausen ob Eck, take-off Gewerbepark 130-13...
Berichtigungen
HRB 727638: TREU-Instrumente GmbH, Neuhausen ob Eck, take-off Gewerbepark 130-13...
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HRB 727638: TREU-Instrumente GmbH, Tuttlingen, Altentalstraße 6-10, 78532 Tuttli...
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TREU-Instrumente GmbH, Tuttlingen, Altentalstraße 6-10, 78532 Tuttlingen. Die Ge...
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TREU-Instrumente GmbH, Tuttlingen, Altentalstraße 6-10, 78532 Tuttlingen. Bestel...
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TREU-Instrumente GmbH, Tuttlingen, Altentalstraße 6-10, 78532 Tuttlingen. Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.10.2008 12:00:00
TREU-Instrumente GmbH, Tuttlingen, (Altentalstraße 6-10, 78532 Tuttlingen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2007 und Nachtrag vom 06.10.2008. Gegenstand: Die Herstellung von chirurgischen Instrumenten aller Art sowie der Vertrieb eigener und fremdgefertigter chirurgischer Intrumente aller Art. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Treu, Ernst, Tuttlingen, *XX.XX.XXXX; Zepf, Arnfried, Tuttlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung von Teilen aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Treu-Instrumente GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 450723), künftig TZ Verwaltung GmbH nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.12.2007 und 06.10.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2007 und 06.10.2008. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Treu, Ernst aus Tuttlingen,
Zepf, Arnfried aus Tuttlingen