Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727459
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HRB 727459: Winkler Feinwerktechnik GmbH, Renningen, Industriestr. 3, 71272 Renn...
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Winkler Feinwerktechnik GmbH, Renningen, Industriestr. 3, 71272 Renningen. Die G...
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Winkler Feinwerktechnik GmbH, Leonberg, Hertichstr. 31/1, 71229 Leonberg. Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2008 12:00:00
Winkler Feinwerktechnik GmbH, Leonberg, (Hertichstr. 31/1, 71229 Leonberg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2008. Gegenstand: Metallverarbeitung durch Drehen, Fräsen und Bohren der Werkstoffe, insbesondere Fertigung von Einzelstücken, Kleinserien, Prototypen und Aufspannvorrichtungen für die Serienfertigung sowie Oberflächenbehandlung von Stahl- und Gussteilen, Montage von Werkstücken und Handel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Winkler, Thomas, Wiernsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Winkler, Thomas, Wiernsheim, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Thomas Winkler Feinwerktechnik e. K.", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 723108) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.07.2008.Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Winkler Thomas aus Wiernsheim,
Winkler, Thomas aus Wiernsheim