Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727150
Firma: Binder GmbH
Sitz: Tuttlingen
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HRB 727150: Binder GmbH, Tuttlingen, Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen. Pers...
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HRB 727150: Binder GmbH, Tuttlingen, Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen. Gesa...
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HRB 727150: Binder GmbH, Tuttlingen, Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen. Pers...
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HRB 727150: Binder GmbH, Tuttlingen, Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen. Prok...
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HRB 727150:Binder GmbH, Tuttlingen, Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen.Gesamt...
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Binder GmbH, Tuttlingen, Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen.Die Gesellschafte...
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Veröffentlichung vom 25.08.2008 12:00:00
Wilhelm Binder GmbH, Tuttlingen (Im Mittleren Ösch 5, 78532 Tuttlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Binder GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Binder GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 450385) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.