Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 727003
Firma: excc GmbH
Sitz: Reutlingen
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HRB 727003: Keil GmbH, Reutlingen, Burkhardt+Weber Str. 57, 72760 Reutlingen. Än...
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HRB 727003:excc GmbH, Reutlingen, Burkhardt+Weber Str. 57, 72760 Reutlingen.Die ...
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excc GmbH, Reutlingen, Burkhardt+Weber Str. 57, 72760 Reutlingen. Bestellt als G...
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excc GmbH, Reutlingen, Burkhardt+Weber Str. 57, 72760 Reutlingen. Nicht mehr Ges...
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excc GmbH, Reutlingen, Burkhardt + Weber Str. 57, 72762 Reutlingen.Die Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.08.2008 12:00:00
excc GmbH, Reutlingen (Burkhardt + Weber Str. 57, 72762 Reutlingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2008. Gegenstand: Vertrieb, Marketing und Organisation von Qualitätsmanagement-Einführungen sowie Zertifizierungen gem. DIN oder EN. Entwicklung und Vertrieb von Software und Dokumentationen. Unternehmensberatung, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Unternehmensstrategien, die Beratung einschliesslich Schulung. Der Handel mit Prokukten und Dienstleistungen für die genannten Bereiche. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reiche, Thomas, Metzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "excc AG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354565) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reiche, Thomas aus Metzingen