Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 726878
Firma: ConSigma Holding AG
Sitz: Mühlacker
Löschungen
HRB 726878: ConSigma Holding AG, Mühlacker, Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker....
Veränderungen
HRB 726878: ConSigma Holding AG, Mühlacker, Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker....
Veränderungen
HRB 726878: ConSigma Holding AG, Mühlacker, Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker....
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 726878: ConSigma Holding AG, Mühlacker, Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker....
Berichtigungen
HRB 726878: ConSigma Holding AG, Mühlacker, Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.01.2017 11:41:00
HRB 726878: ConSigma Holding AG, Mühlacker, Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker. Aktiengesellschaft. Satzung vom 02.08.2016 und 22.11.2016. Geschäftsanschrift: Haldenstraße 102/1, 75417 Mühlacker. Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen, die im weitesten Sinne rund um die Immobilie tätig sind bzw. werden. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Knauer, Uwe, Mühlacker, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Muric, Islam, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "hvt Holding GmbH", Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRB 714443) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Knauer, Uwe aus Mühlacker,
Muric, Islam aus Oberursel (Taunus)