Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 726862
Firma: Berufsvorbereitungswerk Ostalb gemeinnützige GmbH
Sitz: Ruppertshofen
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Berufsvorbereitungswerk Ostalb gemeinnützige GmbH, Ruppertshofen, Erlenstraße 11...
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Veröffentlichung vom 21.02.2012 22:00:00
Berufsvorbereitungswerk Ostalb gemeinnützige GmbH, Ruppertshofen, Erlenstraße 11, 73577 Ruppertshofen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens des "Jugendhilfe Land Ruppertshofen e.V.", Ruppertshofen (Amtsgericht Schwäbisch Gmünd VR 166) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Der Verein "Jugendhilfe Land Ruppertshofen e.V.", Ruppertshofen (Amtsgericht Schwäbisch Gmünd VR 166) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2011 und 24.11.2011 Teile seines Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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