Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 726853
Löschungen
Manz Tübingen GmbH, Tübingen, Jopestraße 14, 72072 Tübingen. Die Gesellschaft (ü...
Veränderungen
Manz Tübingen GmbH, Tübingen, Jopestraße 14, 72072 Tübingen. Mit der "Manz AG", ...
Veränderungen
Manz Automation Tübingen GmbH, Tübingen, Jopestraße 14, 72072 Tübingen. Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2008 12:00:00
Manz Automation Tübingen GmbH, Tübingen (Jopestraße 14, 72072 Tübingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2008. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Komponenten und Maschinen der Automatisierungstechnik und für die Verarbeitung von Papier, Folien und Verpackungen sowie die Erbringung von hiermit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Werner, Albrecht, Bondorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Christian Majer GmbH & Co. KG. Maschinenfabrik", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 380160) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Werner, Albrecht aus Bondorf