Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 726677
Firma: VR-OstalbImmobilien GmbH
Sitz: Aalen
Veränderungen
HRB 726677: VR-OstalbImmobilien GmbH, Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 2-6, 73430 Aale...
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HRB 726677: VR-OstalbImmobilien GmbH, Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 2-6, 73430 Aale...
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HRB 726677: VR-OstalbImmobilien GmbH, Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 2-6, 73430 Aale...
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HRB 726677:VR-Immobilienverwaltung GmbH, Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 2-6, 73430 A...
Berichtigungen
VR-Immobilienverwaltung GmbH, Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 2-4, 73430 Aalen. Beric...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.06.2011 12:00:00
VR-Immobilienverwaltung GmbH, Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 2-4, 73430 Aalen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2011. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Zapf-Straße 2-4, 73430 Aalen. Gegenstand: Ankauf, Verwaltung und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken jeder Art sowie An- und Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Grundstückssondereigentum sowie alle hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sprißler, Helmut, Aalen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs Grundstückssparte aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VB - consult Beratungsgesellschaft mbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 500445) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.05.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sprißler, Helmut aus Aalen