Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 726630
Firma: just us & friends GmbH
Sitz: Kirchheim unter Teck
Löschungen von Amts wegen
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck, Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unte...
Veränderungen
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck, Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unte...
Veränderungen
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck, Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unte...
Veränderungen
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck (Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unte...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.06.2008 12:00:00
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck (Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2008. Gegenstand: Das Betreiben eines Online-Dienstes und die Vermarktung von Dienstleistungen und Waren im Zusammenhang mit diesem Angebot. Stammkapital: 35.700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schneider, Joachim-Justus, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX; Singhartinger, Eric, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "just us & friends GmbH & Co. KG", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 720483) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schneider, Joachim-Justus aus Kirchheim unter Teck,
Singhartinger, Eric aus München