Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 726518
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HRB 726518: Rohlei GmbH Leitungs- und Montagebau Klimatechnik, Weil der Stadt, I...
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HRB 726518: Rohlei GmbH Leitungs- und Montagebau Klimatechnik, Ditzingen, Otto-H...
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HRB 726518:Rohlei GmbH Leitungs- und Montagebau Klimatechnik, Ditzingen, Otto-Ha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.06.2008 12:00:00
Rohlei GmbH Leitungs- und Montagebau Klimatechnik, Ditzingen (Otto-Hahn-Straße 2, 71254 Ditzingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2008 mit Änderung vom 28.05.2008. Gegenstand: Der Betrieb eines Leitungs- und Montagebauunternehmens im Bereich Klimatechnik, die Durchführung aller hierzu gehörender oder damit zusammenhängender Leistungen und Fähigkeiten, der Handel mit dazugehörenden Gegenständen und Artikeln, sowie alle den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Maßnahmen und Handlungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Budach, Maik, Wimsheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Budach, Maik, Wimsheim, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Rohlei Leitungsbau und Klimatechnik Budach e. K.", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722020) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.04.2008. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Rohlei Leitungsbau und Klimatechnik Budach e. K.", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722020) am 10.06.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Budach, Maik aus Wimsheim,
Einzelkaufmann Budach Maik aus Wimsheim