Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 726481
Veränderungen
HRB 726481: u-plus Umweltservice GmbH, Karlsruhe, Am Erlengraben 5, 76275 Ettlin...
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HRB 726481: u-plus Umweltservice GmbH, Karlsruhe, Am Erlengraben 5, 76275 Ettlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.12.2016 09:45:00
HRB 726481: u-plus Umweltservice GmbH, Karlsruhe, Am Erlengraben 5, 76275 Ettlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2016 und 05.12.2016. Geschäftsanschrift: Am Erlengraben 5, 76275 Ettlingen. Gegenstand: Die Erbringung von Recycling-, Entsorgungs- und Umweltdienstleistungen aller Art, insbesondere Planungs-, Beratungs- und Ingenieurleistungen im Bereich der Umwelt- und Abfallwirtschaft, Dienstleistungen zur Vermeidung von Abfällen und zur Verwertung von Reststoffen, zur Entsorgung von Abfällen, Behandlung von Abwässern und Altlasten sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen auf diesen Gebieten. Stammkapital: 86.594,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wenzelburger, Wolfram, Durmersheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "u-plus Umweltservice Aktiengesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107737) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der "Energie Baden-Württemberg Aktiengesellschaft" - jetzt "EnBW Energie Baden-Württemberg AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107956) besteht ein am 06.05.1999 abgeschlossener Beherrschungsvertrag, dem die Hauptversammlung vom 10.05.1999 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens am 14.07.1999 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wenzelburger, Wolfram aus Durmersheim