Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 726385
Löschungen
HRB 726385: Ihle Baden-Baden GmbH, Muggensturm, Heinkelstraße 13, 76461 Muggenst...
Veränderungen
HRB 726385: Ihle Baden-Baden GmbH, Muggensturm, Heinkelstraße 13, 76461 Muggenst...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.11.2016 09:44:00
HRB 726385: Ihle Baden-Baden GmbH, Muggensturm, Heinkelstraße 13, 76461 Muggensturm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2016. Geschäftsanschrift: Heinkelstraße 13, 76461 Muggensturm. Gegenstand: Der Handel mit Reifen und Kfz-Zubehör sowie die Ausübung aller mit diesem Handelsbetrieb zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten, auch der Erwerb von betrieblich genutzten Grundstücken. Stammkapital: 2.700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: von Aspern, Dieter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Günther-Schmidt, Kay Uwe, Ettlingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Ihle Baden-Baden AG", mit Sitz in Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim, HRB 202170) gemäß § 190 ff. UmwG. Mit der "IHLE HOLDING AG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim, HRB 201978) besteht ein am 27.11.2008 mit Änderung vom 08.12.2008 abgeschlossener und durch Vereinbarung vom 22.10.2014 geänderter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dessen Abschluss und Änderung die Hauptversammlungen vom 27.11.2008 und 08.12.2008 sowie vom 22.10.2014 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Günther-Schmidt, Kay Uwe aus Ettlingen,
von Aspern, Dieter aus Düsseldorf