Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 726273
Firma: Z-Systems GmbH
Sitz: Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 13827 KI)
Löschungen
Z-Systems GmbH, Stuttgart, Lindenspürstraße 20, 70176 Stuttgart. Sitz verlegt; n...
Veränderungen
Z-Systems GmbH, Stuttgart, Lindenspürstraße 20, 70176 Stuttgart. Bestellt als Ge...
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Z-Systems GmbH, Stuttgart, Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart.Änderung der Gesc...
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Z-Systems GmbH, Stuttgart, Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart.Bestellt als Gesc...
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Z-Systems GmbH, Stuttgart, Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart.Geschäftsanschrif...
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Z-Systems GmbH, Stuttgart (Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart). Prokura erlosch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.05.2008 12:00:00
Z-Systems GmbH, Stuttgart (Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2008. Der Sitz ist von Konstanz (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 382098) nach Stuttgart verlegt. Gegenstand: Die Forschung, die Entwicklung, die Herstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Dentalprodukten, die Vergabe von Lizenzen für Dentalprodukte und die Durchführung von Schulungen zur Anwendung von Dentalprodukten. Stammkapital: 67.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Zierold, Matthias, Landschlacht, Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Güntert, Ramona, Konstanz, *XX.XX.XXXX; Dr. Schmeding, Susanne, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Z-Systems AG", Konstanz (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 382098) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schmeding, Susanne aus Düsseldorf,
Güntert, Ramona aus Konstanz,
Zierold, Matthias, Landschlacht aus Schweiz