Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 726242
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2022 14:29:00
HRB 726242: Mini Mix 46 GmbH, Rheinfelden Baden, Fecampring 44, 79618 Rheinfelden Baden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2021 mit Änderung vom 17.01.2022. Geschäftsanschrift: Fecampring 44, 79618 Rheinfelden Baden. Gegenstand: Der Einzelhandel mit Lebensmitteln und allen üblicherweise in Supermärkten vertriebenen Waren, die hierzu erforderliche Warenbeschaffung, Be- und Verarbeitung von Waren, die Durchführung von Verkaufs- und Werbemaßnahmen sowie übliche Dienstleistungen eines Supermarktes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dercho, Nikita, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Dercho, Tetyana, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Dercho, Tetyana, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX, als Inhaberin der Firma "Mini Mix 46 Einzelhandel e.K.", Rheinfelden Baden (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707318), betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.12.2021 mit Ergänzungen vom 17.01.2022 und vom 01.03.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.