Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 726070
Löschungen
HRB 726070: Significant Bit Consulting Aktiengesellschaft, Ettlingen, Ferdinand-...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 726070: Significant Bit Consulting Aktiengesellschaft, Ettlingen, Ferdinand-...
Veränderungen
HRB 726070: Significant Bit Consulting Aktiengesellschaft, Ettlingen, Ferdinand-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.10.2016 15:55:00
HRB 726070: Significant Bit Consulting Aktiengesellschaft, Ettlingen, Ferdinand-Porsche-Straße 9, 76275 Ettlingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.06.2016 mit Nachtrag vom 28.07.2016. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 9, 76275 Ettlingen. Gegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Betreuung von Software im kaufmännischen Bereich. Die Software wird verkauft oder vermietet und mit Servicedienstleistungen im Softwarebereich als Gesamtpaket angeboten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstandsvorsitzender: Baumgart, Uwe, Hockenheim, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Rau, Alexander, Waldbronn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Höger, Alexander, Waldbronn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Secdata GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362701) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.06.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2016/1). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baumgart, Uwe aus Hockenheim,
Höger, Alexander aus Waldbronn,
Rau, Alexander aus Waldbronn