Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 725896
Veränderungen
HRB 725896: Kunzmann Holding GmbH, Oberderdingen, An der Hessel 5, 75038 Oberder...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2016 09:44:00
HRB 725896: Kunzmann Holding GmbH, Oberderdingen, An der Hessel 5, 75038 Oberderdingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2016. Geschäftsanschrift: An der Hessel 5, 75038 Oberderdingen. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kunzmann, Frank, Oberderdingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kunzmann, Christl, geb. Fischer, Oberderdingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Kunzmann Grundstücksverwaltungs OHG", Oberderdingen (Amtsgericht Mannheim HRA 707062) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kunzmann, Christl, geb. Fischer aus Oberderdingen,
Kunzmann, Frank aus Oberderdingen