Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 725857
Firma: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim
Sitz: Sinsheim
Veränderungen
HRB 725857: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim, Sinsheim, Neulandstraße 2...
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HRB 725857: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim, Sinsheim, Neulandstraße 2...
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HRB 725857: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim, Sinsheim, Neulandstraße 2...
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HRB 725857: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim, Sinsheim, Neulandstraße 2...
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HRB 725857: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim, Sinsheim, Neulandstraße 2...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2016 09:13:00
HRB 725857: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim, Sinsheim, Neulandstraße 2, 74889 Sinsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 5054) nach Sinsheim verlegt. Bisher: "Media Markt CCLXVII TV-HIFI-Elektro GmbH Ingolstadt"; nun: Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Neulandstraße 2, 74889 Sinsheim. Gegenstand: Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikeln, insbesondere TV- und HiFi-Geräten, Fotoartikeln und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fränzl, Dieter, Eitensheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Media Markt Verbund Heilbronn-Franken GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108637) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2016 und Nachtrag vom 29.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.05.2016 und 29.08.2016 die Teilbetriebe "Media Markt Mosbach" und "Media Markt Sinsheim" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fränzl, Dieter aus Eitensheim