Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 725665
Veränderungen
HRB 725665: ofg Finanzdienste GmbH, Schriesheim, Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schri...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2016 14:02:00
HRB 725665: ofg Finanzdienste GmbH, Schriesheim, Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schriesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2016 und 17.08.2016. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 4, 69198 Schriesheim. Gegenstand: Vermittlung von Direkt-lnvestments, Edelmetallanlagen und Derivaten in der Schweiz (sog. Tippgebergeschäft). Dienstleistungen als Vorbereitung für Beratungen zu Vermögens- sowie Finanzanlagen, wobei das eigentliche Vermittlungs- und Beratungsgeschäft von anderen Unternehmen der ofg Unternehmensgruppe erbracht wird. Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder nach der Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jammers, Benjamin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "ofg Finanzdienste AG", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRB 432449) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jammers, Benjamin aus Heidelberg