Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 725373
Löschungen
HRB 725373: HKS Heizkraftanlagen GmbH, Sindelfingen, c/o Heizkraftanlagen Gesell...
Veränderungen
HRB 725373:HKS Heizkraftanlagen GmbH, Sindelfingen, Wegener Straße 10, 71063 Sin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.02.2008 12:00:00
HKS Heizkraftanlagen GmbH, Sindelfingen (Wegener Straße 10, 71063 Sindelfingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2007 mit Änderung vom 07.01.2008. Gegenstand: ist die Projektierung und Ausführung von Anlagen des Industrieheizungsbaues, des Allgemeinen Rohrleitungsbaues und der Industrie-Kältetechnik, sowie der Verkauf von dazu gehörigen Geräten. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Paull, Oliver, Burgwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "HKS Heizkraftanlagen GmbH & Co. KG", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 242711) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Paull, Oliver aus Burgwedel