Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 724829
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HRB 724829: ALPHA ORDINATUM GmbH, Mannheim, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim. Einze...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 18.11.2016 14:23:00
HRB 724829: ALPHA ORDINATUM GmbH, Mannheim, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es sind insbesondere § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 8 jetzt § 10 (Vertretung) geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (nachfolgend "AIF") (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a. Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (2) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, (3) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffer (2) genutzt wird, (4) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffern (1) bis (3) sowie zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, (5) zu Zwecken des Liquidationsmanagements Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m 193 KAGB sowie Gelmarktinstrumente gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m 194 KAGB und (6) Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 195 KAGB b. Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, (2) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, (3) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffer (2) genutzt wird, (4) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffern (1) bis (3) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften werden dürfen, (5) zu Zwecken des Liquidationsmanagements Wertpapiere sowie Geldmarktinstrumente (6) Bankguthaben. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländischen AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), c. die Anlageberatung, d. die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere, e. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten, f. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, und g. sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlagen ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Grundler, Gordon, Hirschberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Peters, Thomas, Wentorf, *XX.XX.XXXX.Personen: Dr. Peters, Thomas aus Wentorf,
Grundler, Gordon aus HirschbergNeueintragungen
HRB 724829: ALPHA ORDINATUM GmbH, Mannheim, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim. Gesel...