Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 724797
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.05.2016 14:35:00
HRB 724797: EVB Hausverwaltungen GmbH, Rastatt, Zaystraße 2/4, 76437 Rastatt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2016. Geschäftsanschrift: Zaystraße 2/4, 76437 Rastatt. Gegenstand: 1. Die Verwaltung fremder und eigener Immobilien, die Vermittlung und der Verkauf von Immobilien, die kaufmännische und technische Betreuung von Baumaßnahmen. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 3. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gründen, übernehmen, vertreten sich daran beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hillebrand, Christine, geb. Lindauer, Sinzheim, *XX.XX.XXXX; Volpp, Nicolas, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Hillebrand, Christine, geb. Lindauer, Sinzheim, *XX.XX.XXXX als Inhaberin der Firma "EVB-Eigentümer- u. Vermieter-Betreuung Christine Hillebrand e.K.", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRA 521296) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.03.2016 mit Nachtrag vom 11.04.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkauffrau Hillebrand Christine, geb. Lindauer aus Sinzheim,
Hillebrand, Christine, geb. Lindauer aus Sinzheim,
Volpp, Nicolas aus Sinzheim