Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 724437
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 724437: RONOTIC AG, St. Leon-Rot, Lanzstraße 20, 68789 St. Leon-Rot. Die Ges...
Veränderungen
HRB 724437: RONOTIC AG, St. Leon-Rot, Lanzstraße 20, 68789 St. Leon-Rot. Nicht m...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 724437: RONOTIC AG, St. Leon-Rot, Lanzstraße 20, 68789 St. Leon-Rot. Die Ges...
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HRB 724437: RONOTIC AG, St. Leon-Rot, Lanzstraße 20, 68789 St. Leon-Rot. Vertret...
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HRB 724437: RONOTIC AG, St. Leon-Rot, Lanzstraße 20, 68789 St. Leon-Rot. Bestell...
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HRB 724437: RONOTIC AG, Bretten, Steinäcker 4, 75015 Bretten. Als nicht eingetra...
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HRB 724437: RONOTIC AG, Bretten, Steinäcker 4, 75015 Bretten. Die Hauptversammlu...
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HRB 724437: RONOTIC AG, Bretten, Steinäcker 4, 75015 Bretten. Die Gesellschaft h...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.03.2016 10:42:00
HRB 724437: RONOTIC AG, Bretten, Steinäcker 4, 75015 Bretten. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.07.2015 mit Änderung vom 18.11.2015 und 15.03.2016. Geschäftsanschrift: Steinäcker 4, 75015 Bretten. Gegenstand: Der Handel mit und die Herstellung von Beleuchtungen aller Art, insbesondere von solar- und solarhybridbetriebenen Beleuchtungen und die Herstellung und der Handel mit solar- und solarhybridbetriebenen Produkten für den Außen- und lnnenbereich. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Vorstand: Koc, Cem, Walldorf, *XX.XX.XXXX; Stepanov, Vitali, Bretten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RONOTIC GmbH", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRB 721251) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Koc, Cem aus Walldorf,
Stepanov, Vitali aus Bretten