Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 724303
Firma: GLP Finanzplanung AG
Sitz: Tübingen
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 724303:GLP Finanzplanung AG, Tübingen, August-Bebel-Str. 20, 72072 Tübingen....
Veränderungen
GLP Finanzplanung AG, Tübingen, August-Bebel-Str. 20, 72072 Tübingen.Die Hauptve...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.10.2007 12:00:00
GLP Finanzplanung AG, Tübingen (August Bebel Str. 20, 72072 Tübingen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.03.2007 mit Nachtrag vom 04.09.2007. Gegenstand: Konzeption, Beratung und Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen in Verbindung mit Banken, Bausparkassen und Versicherungen; Vermittlung von Immobilien aller Art, von steuerbegünstigten Vermögensanlagen, Versicherungen und Investmentfonds; Einkauf und Verwertung eigener Immobilien; Konzeption und Vermittlung von Verträgen über Beteiligungen aller Art; Finanz-; Wirtschafts- und Unternehmensberatung; Übernahme von treuhänderischer Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten beim An- und Verkauf von Immobilien; Projektentwicklung im Immobilienbereich; Hausverwaltungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Pfauth, Jürgen, Ammerbuch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ITFC Immobilien-Treuhand und Finanz-Consulting GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382361) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pfauth, Jürgen aus Ammerbuch