Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 724216
Firma: MZO GmbH
Sitz: Oberkochen
Veränderungen
HRB 724216: MZO GmbH, Oberkochen, Kapellenweg 23/1, 73447 Oberkochen. Bestellt a...
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HRB 724216: MZO GmbH, Oberkochen, Felix-Wankel-Straße 3, 73431 Aalen. Änderung d...
Veränderungen
MZO GmbH, Oberkochen, Heidenheimer Straße 110, 73447 Oberkochen. Änderung der Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.10.2009 12:00:00
MZO GmbH, Oberkochen, Heidenheimer Straße 110, 73447 Oberkochen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2009 mit Änderung vom 21.10.2009. Geschäftsanschrift: Heidenheimer Straße 110, 73447 Oberkochen. Gegenstand: Industrielle Produktion von Großserien, Dreh-, Fräs- und Bohrteilen, als Zulieferer der Industrie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Arndt, Ingo, Oberkochen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Arndt, Ingo, Oberkochen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "MZO Metallzerspanung Ingo Arndt e.K.", Oberkochen (Amtsgericht Ulm HRA 721335) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.08.2009 mit Änderung vom 21.10.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Arndt, Ingo aus Oberkochen,
Einzelkaufmann Arndt Ingo aus Oberkochen