Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 724127
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 724127: United Kiosk AG, Karlsruhe, CAS-Weg 1-5, 76131 Karlsruhe. Die Gesell...
Veränderungen
HRB 724127: United Kiosk AG, Karlsruhe, CAS-Weg 1-5, 76131 Karlsruhe. Die Hauptv...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.02.2016 08:10:00
HRB 724127: United Kiosk AG, Karlsruhe, CAS-Weg 1-5, 76131 Karlsruhe. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.08.2015 mit Änderung vom 08.02.2016. Geschäftsanschrift: CAS-Weg 1-5, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: a. Der Online-Handel, der Online-Vertrieb und die Vermarktung von Druckerei- und Verlagsdruckerzeugnissen und von digitalen Inhalten wie z.B. E-Books oder digitalen Zeitungen und Zeitschriften, auch unter Einschaltung von Vertriebspartner; b. die Archivierung und Bereitstellung solcher digitalen Inhalte über internetbasierte Datenbanken; die Entwicklung und der Betrieb der für die unter lit. a. und b. genannten Tätigkeiten eingesetzten technischen Infrastruktur einschließlich insbesondere Software und Schnittstellen. Grundkapital: 52.950,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Hubschneider, Martin Jürgen, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Strauß, Ulla, geb. Fröhlich, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LeserAuskunft GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109492) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hubschneider, Martin Jürgen aus Karlsruhe,
Strauß, Ulla, geb. Fröhlich aus Karlsruhe