Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 724019
Veränderungen
HRB 724019: Raber + Märcker Immobilien GmbH, Stuttgart, Mittlerer Pfad 1, 70499 ...
Veränderungen
Raber + Märcker Immobilien GmbH, Stuttgart (Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2007 09:11:00
Raber + Märcker Immobilien GmbH, Stuttgart (Mittlerer Pfad 1, 70499 Stuttgart). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 720931) nach Stuttgart verlegt. Bisher: "Halde 207 Verwaltungsgesellschaft mbH"; nun: Gegenstand: Verwaltung des Gesellschaftsvermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere durch die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen in jeder zulässigen Rechtsform an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland im eigenen Vermögen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Brand, Uwe, Korb, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Hansjörg, Affalterbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Joachim, Ulm, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Raber + Märcker GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 13836) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Kapitalanteil, Erwerbsoption, Ankaufsrecht) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brand, Uwe aus Korb,
Lang, Joachim aus Ulm,
Schäfer, Hansjörg aus Affalterbach