Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 723949
Firma: ALPHA - Tec Personalmanagement und Vermittlung GmbH
Sitz: Ravensburg
Löschungen von Amts wegen
HRB 723949:ALPHA - Tec Personalmanagement und Vermittlung GmbH, Ravensburg, Eywi...
Löschungsankündigungen
HRB 723949:ALPHA - Tec Personalmanagement und Vermittlung GmbH, Ravensburg, Eywi...
Veränderungen
ALPHA - Tec Personalmanagement und Vermittlung GmbH, Ravensburg, Eywiesenstr. 6,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2009 12:00:00
ALPHA - Tec Personalmanagement und Vermittlung GmbH, Ravensburg, Eywiesenstr. 6, 88212 Ravensburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2009. Geschäftsanschrift: Eywiesenstr. 6, 88212 Ravensburg. Gegenstand: Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften. Des Weiteren wird die Gesellschaft in den Geschäftsbereichen Gebäudemanagement, Sicherheitsdienst und Objektschutz tätig sein und sämtliche hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten ausführen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Dürr, Johann, Weingarten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dürr, Johann, Weingarten, 13.05.1955 als Inhaber der Firma "ALPHA - TEC Personalmanagement e. K.", Weingarten (Amtsgericht Ulm HRA 551494) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.06.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dürr, Johann aus Weingarten