Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 723917
Firma: CFC Finanzconsulting GmbH
Sitz: Weinsberg
Löschungen
HRB 723917:CFC Finanzconsulting GmbH, Weinsberg, Sudetenstraße 10, 74189 Weinsbe...
Veränderungen
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CFC Finanzconsulting GmbH, Weinsberg, Sudetenstraße 10, 74189 Weinsberg. Die Ges...
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CFC Finanzconsulting GmbH, Weinsberg, Sudetenstraße 10, 74189 Weinsberg. Mit der...
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CFC Finanzconsulting GmbH, Weinsberg, Sudetenstraße 10, 74189 Weinsberg.Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.11.2007 12:00:00
CFC Finanzconsulting GmbH, Weinsberg (Sudetenstraße 10, 74189 Weinsberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2007. Gegenstand: Vermittlung von Kapitalanlagen, Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Christmann, Günther Adolf, Weinsberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Christmann, Günther Adolf, Weinsberg, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "CFC Finanzconsulting Günther Christmann e. K.", Weinsberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 104226) (übertragender Rechtsträger) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.07.2007. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Christmann, Günther Adolf aus Weinsberg,
Einzelkaufmann Christmann Günther Adolf aus Weinsberg