Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 723914
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.04.2021 12:26:00
HRB 723914: TSO GROUP AG Steuerberatungsgesellschaft, Heitersheim, Basler Gässle 4, 79423 Heitersheim. Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.12.2020 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.03.2021. Geschäftsanschrift: Basler Gässle 4, 79423 Heitersheim. Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 32, 33 i. V. m. § 57 StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung, Organisationsberatung, Testamentsvollstreckung sowie treuhänderische Tätigkeiten, insbesondere Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen. Grundkapital: 104.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Ehret, Frank, Heitersheim, *XX.XX.XXXX; Vogel, Till Merlin Moritz, Heitersheim, *XX.XX.XXXX; Winterhalter, Christian, Heitersheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TSO TAX Winterhalter & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH", Heitersheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 310121) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ehret, Frank aus Heitersheim,
Vogel, Till Merlin Moritz aus Heitersheim,
Winterhalter, Christian aus Heitersheim