Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 723655
Veränderungen
HRB 723655: OPUSPRO GmbH, Bopfingen, Mozartstraße 14, 73441 Bopfingen. Vorname b...
Veränderungen
HRB 723655: OPUSPRO GmbH, Bopfingen, Mozartstraße 14, 73441 Bopfingen. Bestellt ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.05.2009 12:00:00
OPUSPRO GmbH, Bopfingen, Mozartstraße 14, 73441 Bopfingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2009 mit Änderung vom 30.04.2009. Geschäftsanschrift: Mozartstraße 14, 73441 Bopfingen. Gegenstand: Montage, Messebau, Gesamtlösungen (Vertrieb, Planung und Einbau von Teilen aus Holz, Kunststoff, Metall und Glas), Public Relations und Consulting. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängende Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Obrock, Marlis, Bopfingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Obrock, Marlis, Bopfingen, *XX.XX.XXXX (vormals Obrock-Weber, Marlis) als Inhaberin der Firma "Opus Pro e.K.", Bopfingen (Amtsgericht Ulm HRA 520194) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.03.2009 mit Änderung vom 30.04.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkauffrau Obrock Marlis aus Bopfingen,
Obrock, Marlis aus Bopfingen