Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 723336
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2021 07:52:00
HRB 723336: Goebel MMD GmbH, Maulburg, Feldbergstraße 20, 79689 Maulburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2020. Die Gesellschafterversammlungen vom 21.12.2020 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 260674) nach Maulburg verlegt. Bisher: "RM 20217 Vermögensverwaltungs GmbH"; nun: Neue Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 20, 79689 Maulburg. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Fabrikation von und Handel mit Maschinen, insbesondere der graphischen Branche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Berg, Felix, Alsbach-Hähnlein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stich, Marcus, St.Blasien, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Goebel MMD GmbH", Maulburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 670030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Berg, Felix aus Alsbach-Hähnlein,
Stich, Marcus aus St.Blasien