Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 723250
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.01.2021 11:12:00
HRB 723250: Miltenyi Imaging GmbH, Radolfzell am Bodensee, Markthallenstraße 5, 78315 Radolfzell am Bodensee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2020. Geschäftsanschrift: Markthallenstraße 5, 78315 Radolfzell am Bodensee. Gegenstand: Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Sensorsystemen sowie alle Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für eigenständige Beratungstätigkeiten. Stammkapital: 742.848,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Miltenyi, Stefan György Otto, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hentschel, Norbert Wolfram, Köln, *XX.XX.XXXX; Dr. Spiecker, Heinrich Kraft Albrecht, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Sensovation AG", Radolfzell am Bodensee (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 590406), gemäß §§ 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Spiecker, Heinrich Kraft Albrecht aus Bielefeld,
Hentschel, Norbert Wolfram aus Köln,
Miltenyi, Stefan György Otto aus Bergisch Gladbach