Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 723010
Firma: Klenk Holzenergie GmbH
Sitz: Oberrot
Löschungen
HRB 723010:Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot, Eugen-Klenk-Straße 2-4, 74420 Oberro...
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HRB 723010:Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot, Eugen-Klenk-Straße 2-4, 74420 Oberro...
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Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot, Eugen-Klenk-Straße 2-4, 74420 Oberrot. Bestellt...
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EnBW Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot, Eugen-Klenk-Straße 2-4, 74420 Oberrot. Bes...
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Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot (Eugen Klenk Straße 2-4, 74420 Oberrot). Die Ges...
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Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot (Eugen Klenk Straße 2-4, 74420 Oberrot). Die Ein...
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Veröffentlichung vom 30.07.2007 08:10:00
Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot (Eugen Klenk Straße 2-4, 74420 Oberrot). Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "KLENK HOLZ Aktiengesellschaft", Oberrot (Amtsgericht Stuttgart HRB 571357) um 4.975.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 5.000.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "KLENK HOLZ Aktiengesellschaft", Oberrot (Amtsgericht Stuttgart HRB 571357) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2007 mit Nachtrag vom 24.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.06.2007 den Geschäftsbereich Biomassekraftwerk Oberrot auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Klenk Holzenergie GmbH, Oberrot (Eugen Klenk Straße 2-4, 74420 Oberrot). Gesells...