Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 722998
Veränderungen
HRB 722998: IF Group AG, Freiburg im Breisgau, Oberes Muldental 2, 09599 Freiber...
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HRB 722998: IF Group AG, Freiburg im Breisgau, Oberes Muldental 2, 09599 Freiber...
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HRB 722998: IF Group AG, Freiburg im Breisgau, Kandelstraße 34, 79286 Glottertal...
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HRB 722998: IF Group AG, Freiburg im Breisgau, Kandelstraße 34, 79286 Glottertal...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.11.2020 10:39:00
HRB 722998: IF Group AG, Freiburg im Breisgau, Kandelstraße 34, 79286 Glottertal. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.03.2018. Geschäftsanschrift: Kandelstraße 34, 79286 Glottertal. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie das Halten von Unternehmen und Beteiligungen. Ferner die Organisation, Betreuung und Verwaltung von Unternehmen, soweit hierfür nicht Zulassungen nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz erforderlich sind. Grundkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Zippenfennig, Ralf, Glottertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IF Investment Holding GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715720), gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zippenfennig, Ralf aus Glottertal