Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 722785
Firma: EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH
Sitz: Stuttgart
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HRB 722785: EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart, Schelmenwasenstr. 15, ...
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HRB 722785: EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart, Schelmenwasenstr. 15, ...
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HRB 722785: EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart, Schelmenwasenstr. 15, ...
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HRB 722785:EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart, Schelmenwasenstr. 15, 7...
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EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart, Schelmenwasenstr. 15, 70567 Stuttg...
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EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart, Schelmenwasenstr. 15, 70567 Stuttg...
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Veröffentlichung vom 02.07.2007 09:18:00
EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart (Lautenschlagerstrasse 21, 70173 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "EnBW Regional Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20311) auf 10.000.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. 10.000.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kleine, Ulrich, Büttelborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schreiber, Erik, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX. Die Aktiengesellschaft "EnBW Regional Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20311) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.05.2007 mit Nachtrag vom 15.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.05.2007 und vom 15.05.2007 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kleine, Ulrich aus Büttelborn,
Schreiber, Erik aus Remseck am NeckarNeueintragungen
EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH, Stuttgart (Lautenschlagerstrasse 21, 70173 St...