Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 722579
Löschungen
HRB 722579: B2M Software GmbH, Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 32, 76131 Karlsruh...
Veränderungen
HRB 722579: B2M Software GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Straße 15, 76131 Karlsr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2015 08:58:00
HRB 722579:B2M Software GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Straße 15, 76131 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2015. Geschäftsanschrift: Albert-Nestler-Straße 15, 76131 Karlsruhe. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 82031 Grünwald, Geschäftsanschrift: Eichleite 14a, 82031 Grünwald. Gegenstand: Die Entwicklung von Systemen und Zubehör der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, insbesondere von Software dafür, deren Vertrieb und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lechner, Walter, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "B2M Software AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110903) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lechner, Walter aus Grünwald