Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 722529
Firma: Enkelwald GmbH
Sitz: Ulm
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HRB 722529: Enkelwald GmbH, Ulm, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen. Die Gesell...
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HRB 722529: Enkelwald GmbH, Ulm, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen. Bestellt a...
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HRB 722529:Enkelwald GmbH, Ulm, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen.Einzelprokur...
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HRB 722529:Enkelwald GmbH, Ulm, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen.Mit der &quo...
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Enkelwald GmbH, Ulm, Ebnater Hauptstraße 33, 73432 Aalen.Änderung der Geschäftsa...
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Enkelwald GmbH, Ulm, Ebnater Hauptstraße 33, 73432 Aalen.Neue Geschäftsanschrift...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2008 12:00:00
Enkelwald GmbH, Ulm (Graf-Arco-Straße 3, 89079 Ulm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2008. Gegenstand: Haltung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wald und sonstigem eigenem Vermögen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Merckle, Ludwig, Ulm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der Grundstücke der Forstbezirke Granheim, Eberhardzell, Gräfenstein und Mannichswalde aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Blauwald GmbH & Co KG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 501066) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Merckle, Ludwig aus Ulm