Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 722471
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HRB 722471: CONRADYGRUPPE Verwaltungs GmbH, Gottmadingen, Hauptstraße 65, 78244 ...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2020 12:07:00
HRB 722471: CONRADYGRUPPE Verwaltungs GmbH, Gottmadingen, Hauptstraße 65, 78244 Gottmadingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2020. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 65, 78244 Gottmadingen. Gegenstand: Das Erbringen von Management- und Supportleistungen vornehmlich für die Gesellschaften der CONRADY Gruppe sowie das Erbringen von erlaubnisfreien Dienstleistungen aller Art. Die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere an den zur CONRADY Gruppe gehörenden Unternehmen. Stammkapital: 256.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Conrady, Thomas Gabriel, Gottmadingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hutzmann, Jesko, Gottmadingen, *XX.XX.XXXX; Kleinfelder, Mathias, Hilzingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Cowa-Service Felix Conrady Gebäudereinigungsgesellschaft mbH und Co. KG", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 540441) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Conrady, Thomas Gabriel aus Gottmadingen,
Hutzmann, Jesko aus Gottmadingen,
Kleinfelder, Mathias aus Hilzingen