Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 722204
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.07.2020 09:17:00
HRB 722204: Solarsiedlung Projektentwicklung GmbH, Freiburg im Breisgau, Merzhauser Straße 177, 79100 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2020. Geschäftsanschrift: Merzhauser Straße 177, 79100 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Entwicklung, Realisierung und Errichtung des Plusenergiehauses sowie dessen weiter entwickelte Formen als Einzelhaus oder in Solarsiedlungen und zu diesem Zweck - der Kauf und Verkauf von Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten; - der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Betreuerin im fremden Namen für fremde Rechnung; - die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung solcher Vorhaben sowie - die Vermittlung von derartigen Geschäften. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Disch, Rolf, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Betriebsteiles "Entwicklung, Realisierung und Errichtung von Plusenergiehäusern als Einzelhäuser, Siedlungen oder Gewerbebauten" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Solarsiedlung GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 4826), nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Disch, Rolf aus Freiburg im Breisgau