Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 722110
Firma: PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH
Sitz: Ludwigsburg
Löschungen von Amts wegen
HRB 722110: PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Pfarrstr. 1, 70182 Stuttga...
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HRB 722110:PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Saarstr. 28, 71636 Ludwigsb...
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PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg. Nicht ...
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PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg.Bestell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.02.2007 08:56:00
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg (Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2006. Gegenstand: ist es, die segensreiche, jetzt bereits in der vierten Generation der Nachkommen von Dr. med. h.c. Paul Lechler (1849 - 1925) geübte Tratdition der Hilfsbereitschaft und Mildtätigkeit auch in zukünftigen Zeiten zu ermöglichen im Sinne des Wortes (Galaterbrief 6, 9 + 10): "Lasset uns nicht müde werden, Gutes zu tun an jedermann, vor allem aber an denen, die durch den Glauben mit uns verbunden sind." Gegenstand des Unternehmens ist somit die Förderung a) mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO, b) kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO, c) foldender besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke im Sinne des§ 52 AO: - der öffentlichen Gesundheitspflege, - der Jugend- und Altenpflege, - der Bildung und Erziehung, - der Hilfe für behinderte Menschen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bendig, Dietmar, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "PAUL LECHLER-STIFTUNG E.V.*", Ludwigsburg (Amtsgericht Ludwigsburg VR 1687) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bendig, Dietmar aus Ludwigsburg