Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 722003
Firma: Buchhandlung Gastl GmbH
Sitz: Tübingen
Löschungen
Buchhandlung Gastl GmbH, Tübingen, (Am Lustnauer Tor 7, 72074 Tübingen).Die Eint...
Veränderungen
Buchhandlung Gastl GmbH, Tübingen, (Am Lustnauer Tor 7, 72074 Tübingen).Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.03.2007 11:47:00
Buchhandlung Gastl GmbH, Tübingen (Am Lustnauer Tor 7, 72070 Tübingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2006. Gegenstand: Betrieb einer evangelischen Buchhandlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Türpitz, Mathias, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Niederlassung Tübingen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Verlagsgesellschaft des Erziehungsvereins mbH", Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve HRB 5149) nach Maßgabe des Spaltungs-/Ausgliederungsplans vom 17.08.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Türpitz, Mathias aus Neukirchen-Vluyn